Für Fahrzeuge dieser Kategorien, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen, werden Vignettengebühren erhoben:
- Kfz, mit mindestens vier Rädern, bestimmt zum Personenverkehr;
- Kfz, mit mindestens vier Rädern, bestimmt zum Güterverkehr;
- Geländekraftfahrzeuge.
Fahrzeuge mit einem Anhänger, dessen zulässiges Gesamtgewicht 3,5 Tonnen (Gesamtgespann) übersteigt, benötigen eine zusätzliche Vignette für den Anhänger in derselben Kategorie. Gespanne unter 3,5t zulässiges Gesamtgewicht benötigen nur eine Vignette für das Zugfahrzeug.